April30 , 2025

Das Aus für Blitzer-Apps – Unsinn

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Perfekt vorbereitet: Autoankauf bei Getriebeschaden für einen maximalen Gewinn

Ein Fahrzeug mit Getriebeschaden zu verkaufen, kann Herausforderungen mit sich bringen. Bei der Entscheidung für einen Verkauf sind einige Aspekte zu beachten, die den Preis beeinflussen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf den Verkauf vorbereiten.

Die besten Methoden, um ein Auto mit Getriebeschaden in Zülpich erfolgreich zu verkaufen: Ein umfassender Leitfaden für Händler und Privatpersonen

Über den Verkauf eines Fahrzeugs mit Getriebeschaden zu sprechen, klingt oft mühsam, ist aber durchaus möglich. Der Markt in Zülpich bietet viele Optionen für den erfolgreichen Verkauf solcher Fahrzeuge. In diesem Leitfaden erhalten Sie alle nötigen Informationen und Methoden, um sowohl als Händler als auch als Privatperson erfolgreich zu sein.

Der perfekte Verkaufsprozess für Ihr defektes Auto: Tipps zur Bewertung, Preisgestaltung und rechtlichen Sicherheit

Sich von einem Fahrzeug mit Getriebeschaden zu trennen, kann einfacher sein als gedacht. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen den perfekten Verkaufsprozess, von der Bewertung bis hin zur rechtlichen Sicherheit. Erfahren Sie, wie Sie den besten Preis erzielen können.

Auto verkaufen in Mettmann: Stressfrei und Transparent

Der Autoverkauf in Mettmann wird mit Auto verkaufen Fix zum stressfreien Erlebnis. Lassen Sie sich von einer transparenten Preisgestaltung und einem schnellen Prozess überzeugen. Treten Sie noch heute mit uns in Verbindung!

Kfz-Brief und Kaufvertrag – Wichtige Unterlagen beim Auto verkaufen in Braunschweig

Beim Auto verkaufen in Braunschweig müssen wichtige Dokumente bereitliegen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Der Kfz-Brief und der Kaufvertrag sind dabei von zentraler Bedeutung. Lesen Sie weiter, um mehr über die erforderlichen Unterlagen zu erfahren.

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Berlin (ots) – Das Aus für die Blitzer-App! Dinge, die sich 2020 ändern werden!
So titelten die Medien zum Anfang des Jahres. Doch was genau steckt dahinter? In
den Artikeln wurde der ADAC als Quelle dieser Information aufgeführt. Doch der
Artikel des ADACs, der die neuen Verkehrsregeln für 2020, thematisierte, erklärt
nur, dass die Blitzer-App demnächst verboten werden soll. Doch was sich
eigentlich in der Rechtsprechung ändern wird, bleibt weiter unausgesprochen.
Denn grundsätzlich war die Nutzung der Radarwarner schon vor 2020 verboten und
wurde mit 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Was sich genau
geändert hat und was trotzdem gleich bleibt bezüglich der Apps auf den
Smartphones, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals
www.geblitzt.de.

Blitzer-App: Das ändert sich wirklich 2020

Ende 2019 hätte der Bundesrat über Anpassungen in der Straßenverkehrsordnung
abstimmen sollen. Allerdings bestand noch etwas Diskussionsbedarf bei den
Ländern. Daher soll der Bundesrat nun erst Mitte Februar abschließend
entscheiden – so auch über die Blitzer-App.

Die Verwendung der Radarwarngeräte ist in § 23 der Straßenverkehrsordnung
geregelt. Bisher heißt es, dass ein technisches Gerät, welches dafür bestimmt
ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel Blitzer anzuzeigen, nicht
vom Fahrzeugführer betrieben werden oder betriebsbereit mitgeführt werden darf.
Zusätzlich gelte dies insbesondere für Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Neu
hinzugefügt werden soll, dass diese Regel auch explizit für Geräte gilt, die zur
Warnung vor Blitzern verwendet werden können und nicht nur die Geräte, die dafür
extra konzipiert sind. Das heißt: Der Gesetzgeber schließt die Grauzone, dass
Handys überhaupt unter das Gesetz fallen. Da deren Hauptnutzung auch nicht in
der Erkennung von Blitzern liegt.

„Nun fallen zwar auch Handys explizit unter das Gesetz, aber eigentlich wurde
das in der Praxis schon zuvor so gehandhabt. Die Warnung vor Blitzern mithilfe
des Handys ist zwar nicht neu, musste aber erst im Recht verankert werden. Die
große Änderung, die die Medien zum Jahreswechsel prophezeit haben, hat aber
faktisch nicht stattgefunden.“, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber
von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Der Beifahrer wird auch weiterhin nicht
erwähnt. Demnach liegt nahe, dass dieser nach wie vor den Fahrer darum bitten
kann, das Tempo zu mindern. Solange er nicht auf die App hinweist. Verwunderlich
ist dennoch, dass der Gesetzgeber, obwohl er schon Änderungen vornimmt,
weiterhin Schlupflöcher lässt. Auch wie die eigentliche Kontrolle des Handys
vonstattengehen sollte, bleibt weiter offen. Denn Polizisten dürfen zwar
Fahrzeugpapiere verlangen, den Betroffenen auffordern, das Auto zu verlassen und
schauen, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind, aber nicht so einfach
das Auto ohne begründeten Verdacht betreten oder durchsuchen.“

Professionelle Hilfe im Bußgeldverfahren von Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien
zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von
Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht
die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten
Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113055/4519699
OTS: CODUKA GmbH

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

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