August1 , 2025

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bekommt neue Rechtsgrundlage Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend

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Berlin (ots) Zum 1. April 2022 streicht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie.
Künftig wird eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend.
Empfehlung des Experten vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG): Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen.

Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend – und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der HU.

Dank neuer Rechtsgrundlage: Unabhängige Prüfer können Check übernehmen

Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium Klarheit und nimmt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Fahrzeugen von der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit außerhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. „Das bedeutet, dass künftig unabhängige Prüfinstitutionen die Überprüfung vornehmen können. Sie müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren für ein spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die Serviceleistung günstiger anbieten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

Empfehlung: Regelmäßige Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen

„Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, bleibt es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen“, rät Lau. Nach erfolgreicher Prüfung – der sogenannten G 607-Prüfung – stellt der Sachkundige eine Prüfplakette aus und notiert den Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung. „Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Camper im Schadensfall abgesichert. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Vergabe des Stellplatzes die Vorlage dieser Dokumente“, so Lau.

Übrigens: Über die Webseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden Camper einen Sachkundigen in der Nähe.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e.V., übermittelt durch news aktuell


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Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bekommt neue Rechtsgrundlage Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend