April30 , 2025

KÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog

StartAuto und VerkehrKÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog
Weitere Pressemitteilungen

Perfekt vorbereitet: Autoankauf bei Getriebeschaden für einen maximalen Gewinn

Ein Fahrzeug mit Getriebeschaden zu verkaufen, kann Herausforderungen mit sich bringen. Bei der Entscheidung für einen Verkauf sind einige Aspekte zu beachten, die den Preis beeinflussen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf den Verkauf vorbereiten.

Die besten Methoden, um ein Auto mit Getriebeschaden in Zülpich erfolgreich zu verkaufen: Ein umfassender Leitfaden für Händler und Privatpersonen

Über den Verkauf eines Fahrzeugs mit Getriebeschaden zu sprechen, klingt oft mühsam, ist aber durchaus möglich. Der Markt in Zülpich bietet viele Optionen für den erfolgreichen Verkauf solcher Fahrzeuge. In diesem Leitfaden erhalten Sie alle nötigen Informationen und Methoden, um sowohl als Händler als auch als Privatperson erfolgreich zu sein.

Lackpflege nach dem Winter: Strategien für Glanz, Schutz und nachhaltige Werterhaltung Ihres Fahrzeugs im Frühjahr

Nach einem langen Winter ist Ihr Fahrzeuglack oft stark beansprucht durch Schmutz und Wettereinflüsse. Die richtige Pflege im Frühjahr kann jedoch helfen, den Lack wieder auf Vordermann zu bringen und für die kommende Saison vorzubereiten. Dieser Artikel gibt Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise zur effektiven Lackpflege, um Glanz und den Wert Ihres Fahrzeugs zu erhalten.

Der perfekte Verkaufsprozess für Ihr defektes Auto: Tipps zur Bewertung, Preisgestaltung und rechtlichen Sicherheit

Sich von einem Fahrzeug mit Getriebeschaden zu trennen, kann einfacher sein als gedacht. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen den perfekten Verkaufsprozess, von der Bewertung bis hin zur rechtlichen Sicherheit. Erfahren Sie, wie Sie den besten Preis erzielen können.

Modernes Tuning für die Mercedes GLC Baureihe 254: Veredlungen, die Eindruck hinterlassen

Die aktuelle Generation der GLC-Serie von Mercedes-Benz eröffnet neue Möglichkeiten für individuelles Tuning. CHROMETEC hat eine Reihe von hochwertigen Modifikationen entwickelt, die Design und Performance in Einklang bringen. Begeben Sie sich mit uns auf eine Entdeckungsreise durch diese einzigartigen Anpassungsmöglichkeiten.

Teilen

Losheim am See (ots)

Änderungen am Fahrzeug, besser bekannt als Tuning, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies zeigten aktuell die trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der Essen Motor Show, einer der größten Tuningmessen. Die KÜS weist darauf hin, dass sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben.

Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug gibt hier der § 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraf erfuhr in diesem Jahr eine Änderung und ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Er besagt im Wortlaut: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“

Mit der neuen Regelung wurde auch der Bußgeldkatalog bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis angepasst. Ein Hersteller oder Importeur, der sich eines solchen Vergehens schuldig macht, muss ein Bußgeld von 800 Euro zahlen, ein Gewerbetreibender (z. B. Kfz-Werkstatt, Tuner oder Teilehändler) 400 Euro. Abgesehen davon können bei durch Änderungen am Fahrzeug bedingte Unfälle zusätzliche zivilrechtliche Maßnahmen folgen.

Liefert ein Tuner, der beim Kraftfahrt-Bundesamt als Hersteller gelistet ist, zum Beispiel ein Fahrzeug aus, bei dem die Leistungsvariante nicht über einen entsprechenden Nachweis legalisiert ist, wird er mit 800 Euro zur Kasse gebeten werden. Bietet ein Gewerbetreibender Fahrzeugteile an, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt sind und dadurch von einer Gefährdung auszugehen ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, so wird er jetzt 400 Euro pro nachgewiesenem Fall zahlen müssen. Zu diesen unerlaubten Teilen zählen übrigens auch Leuchtmittel ohne entsprechende Bauartgenehmigung (z. B. LED- oder Xenon-Kits), Felgen ohne Festigkeitsnachweis und scharfkantige und somit gefährliche Anbauteile (z. B. starre Antennen in Form von Projektilen oder Samurai-Schwertern).

Rechtliche Unwissenheit und fehlende Hinweise zur Verwendung von Bauteilen zur Modifikation von straßenzugelassenen Fahrzeugen können somit spielentscheidend und mitunter sehr teuer werden.

Im Zweifelsfall kann die KÜS als Überwachungsorganisation hier wertvolle Tipps geben. Die nächste KÜS-Prüfstelle ist zu finden unter www.kues.de/standortsuche.

Pressekontakt:

KÜS
Herr Peter Kerkrath
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell

carPR.de - Presseverteiler für Auto News