Oktober15 , 2025

KÜS Trend-Tacho: Schadensregulierung – Vertrauensvorschuss für Versicherungen Hohe Zufriedenheitswerte im Hinblick auf Kfz-Versicherungen Unklarheit über den Begriff „Werkstattbindung“

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Die Kfz-Versicherungen nehmen verstärkt Einfluss auf die Schadensregulierung. Die Empfehlungen und Vorgaben sind im Verlauf deutlich gestiegen: 2016 wurde nach eigenen Angaben bei 30 % der Versicherungsnehmer bei einem Karosserieschaden Einfluss genommen, in 2018 lag der Wert bei 41 %. In 2020 sind es 55 %. Allerdings ist die Einflussnahme für 82 % der Befragten in Ordnung bzw. egal. Erklären könnten das die sehr hohen Zufriedenheitswerte: 95 % sind zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit der Schadensregulierung durch die Versicherung.

Den Begriff Werkstattbindung interpretieren nur 52 % korrekt, nämlich, dass Unfallschäden nur in den Partnerwerkstätten der eigenen Versicherung repariert werden dürfen. Fragt man die Autofahrenden ohne den konkreten Begriff zu nutzen, würden 65 % eine Versicherung wählen, die eine individuelle Freiheit bei der Werkstattwahl garantiert. Dennoch steigt die Anzahl der Versicherungspolicen mit Werkstattbindung (2010: 9 %, 2020: 22 %).

Bereits 34 % der Befragten hatten Karosserieschäden an ihrem Fahrzeug, davon mehr als die Hälfte innerhalb der letzten drei Jahre. Die Schäden resultieren zum Großteil aus Unfällen (fremdverschuldet 48 %, selbstverschuldet 25 %). Die Schadenshöhe lag nach eigener Angabe im Durchschnitt bei 2.660 EUR und ist damit im Vergleich zu 2018 gestiegen (2.570 EUR). 9 von 10 Autofahrenden haben eine Kasko-Versicherung für ihr Fahrzeug (51 % Vollkasko, 38 % Teilkasko). Lediglich 11 % versichern mit dem Mindeststandard, der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ein Gutachten ist die beste Grundlage für die einwandfreie und umfängliche Regulierung eines Schadens und zur Vermeidung von finanziellen Einbußen. Bei den Fahrern, die bereits einen Karosserieschaden verzeichnen mussten, wurden bei 59 % ein Gutachten erstellt (27 % durch freie Sachverständige, 29 % durch Versicherungssachverständige, 3 % beide). Hinweis: Als Unfallgeschädigte/r bei Haftpflichtschäden hat man die freie Wahl des Sachverständigen!

Vor der Reparatur haben sich über 2/3 der Befragten einen Kostenvoranschlag eingeholt, 31 % haben verzichtet. Beliebt für die Abschätzung der Kosten ist die Vertragswerkstatt mit 36 %, gefolgt von den freien Werkstätten mit 30 %. Bei der Unfallreparatur selbst legen 84 % der Befragten großen Wert auf die Verwendung von Originalteilen. Das ist eine Steigerung um 5 Prozentpunkte im Vergleich zu 2016 und 2018 (79 %).

Der Trend-Tacho wird für die Prüforganisation KÜS und das Fachmagazin kfz-betrieb vom Kölner Institut BBE Automotive GmbH erstellt. Es handelt sich um eine Mixed-Mode-Befragung, telefonisch (CATI) von 300 Personen und online (CAWI) von 700 Personen. Zielpersonen sind Pkw-Fahrer, die im Haushalt für Fragen rund um das Auto mitverantwortlich sind. Die Befragung wurde im September 2020 durchgeführt. Die Gewichtung der Befragungsergebnisse erfolgt mit den KBA-Daten (Bestandsanteile Pkw-Marken, Alterssegmente).

Pressekontakt:

KÜS
Herr Peter Kerkrath
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle.

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