April30 , 2025

Offensichtlich günstiger / Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen

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Über den Verkauf eines Fahrzeugs mit Getriebeschaden zu sprechen, klingt oft mühsam, ist aber durchaus möglich. Der Markt in Zülpich bietet viele Optionen für den erfolgreichen Verkauf solcher Fahrzeuge. In diesem Leitfaden erhalten Sie alle nötigen Informationen und Methoden, um sowohl als Händler als auch als Privatperson erfolgreich zu sein.

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Sich von einem Fahrzeug mit Getriebeschaden zu trennen, kann einfacher sein als gedacht. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen den perfekten Verkaufsprozess, von der Bewertung bis hin zur rechtlichen Sicherheit. Erfahren Sie, wie Sie den besten Preis erzielen können.

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Kfz-Brief und Kaufvertrag – Wichtige Unterlagen beim Auto verkaufen in Braunschweig

Beim Auto verkaufen in Braunschweig müssen wichtige Dokumente bereitliegen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Der Kfz-Brief und der Kaufvertrag sind dabei von zentraler Bedeutung. Lesen Sie weiter, um mehr über die erforderlichen Unterlagen zu erfahren.

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Berlin (ots) – Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können laut Infodienst Recht und Steuern der LBS nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 19/11)

Der Fall: Ein Steuerzahler gab in seiner Steuererklärung eine einfache Fahrtstrecke von 69 Kilometern an. Der Fiskus rechnete nach und vertrat eine andere Auffassung: Lediglich 55 Kilometer seien anzusetzen, denn dabei handle es sich um die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Orten. Der Bundesfinanzhof als oberste fachgerichtliche Instanz musste entscheiden, welche Regeln für die Pendlerpauschale gelten sollen, sprich: ob tatsächlich immer nur die bloße Kilometerzahl ausschlaggebend ist.

Das Urteil: So einfach könne man es sich nicht machen, beschloss der Bundesfinanzhof nach der Beweisaufnahme. Es gebe durchaus Situationen, in denen sich für den Arbeitnehmer „längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen“ wie Schnell- oder Ringstraßen anböten. Letztlich könne über die Zulässigkeit einer Abweichung von der kürzesten Strecke nur im Einzelfall entschieden werden. Starre Regeln seien hier nicht praktikabel. Das Finanzamt hatte in dem Verfahren damit argumentiert, nur ab einer zeitlichen Ersparnis von mindestens 20 Minuten pro Fahrtstrecke dürfe der längere Weg gewählt werden

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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